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kommunale Straßen und Verkehrsflächen
wie:
- Hauptverkehrsstraßen,
- Ortsdurchfahrten,
- Wohnwege und -straßen,
- Geschäftsstraßen,
- Gewerbe- und Industriestraßen,
- Kreisverkehrsanlagen, Kreuzungen,
- repräsentative und funktionale Plätze
in allen gängigen Bauweisen für:
- fließenden und ruhenden Verkehr,
- Liefer- und Ladeverkehr,
- öffentlichen Personennahverkehr,
- Radverkehr und Fußgängerverkehr
einschließlich Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie Begrünung.
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